Allgemeine Geschäftsbedinungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Abschluss des
Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich,
schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, meldet der Gast des Heimat
und Verkehrsvereins Wichte e. V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an.
1.2 Die Bestätigung der Anmeldung
erfolgt
durch den Heimat-Verein Wichte e.V. Dorfplatz 14,
34326 Morschen-Wichte (05664) 1092
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Leistung
der
Anzahlung zustande. Mit dieser Anzahlung erkennt der Gast (bei Gruppen auch
im
Namen aller Reiseteilnehmer) verbindlich die Reisebedingungen an.
2.Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung
ist,
soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der
Buchungsbestätigung angegeben, eine Anzahlung in Höhe von
100,00€ auf das in der Rechnung angegebene Konto zu
überweisen.
2.2 Der Restbetrag wird, soweit im Einzelfall
nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung angegeben,
bis
spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig und ist unaufgefordert
auf
das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
3. Rücktritt Umbuchung durch den
Kunden
3.1 Der Gast kann bis Reisebeginn jederzeit
durch
schriftliche Erklärung gegenüber der Buchungsstelle vom
Reisevertrag
zurücktreten.
3.2 Eventuell ungünstige Witterung, z.B.
Kälte und Regenfälle, sind kein Rücktrittsgrund vom Vertrag,
da
die Floße auch für solche Verhältnisse gerüstet und
mit
Regendach ausgestattet sind.
3.3 In jedem Fall des Rücktritts durch
den
Reisegast, kann der Veranstalter eine Entschädigung in Form eines
pauschalisierten, prozentualen Anteils vom Reisepreis verlangen, der sich
wie
folgt ergibt:
bis 30 Tage vor
Fahrttermin:
25,00€ Bearbeitungspauschale
vom 29. bis 14.Tag vor
Fahrttermin: 25% des
Fahrpreises
vom 13. bis 5. Tag vor Fahrttermin:
50%
des Fahrpreises
ab 5. Tag und bei
Nichtanreise: 100% des
Fahrpreises
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach
dem
Datum des Einganges der schriftlichen Erklärung bei der
Buchungsstelle
4. Rücktritt und Kündigung durch
den Veranstalter
4.1 Der Veranstalter kann von dem Reisevertrag
bis
zur letzten Minute zurücktreten, wenn die planmäßige
Durchführung der Floßfahrt durch nicht vorhersehbare
außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert,
gefährdet
oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt,
starke
Regenfälle, Hoch- oder Niedrigwasser.
4.2 Bei einem Rücktritt aus den in 4.1
genannten Gründen erhält der Gast den gezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht
4.3 Der Veranstalter übernimmt keine
Gewähr, dass nicht noch während der Fahrt in 4.2 genannte
Gründe
einen Abbruch der Reise erforderlich machen. Die Reise gilt dann als
durchgeführt.
5. Haftung und Pflichten des
Gastes
5.1 Werden Ausrüstungsgegenstände
des
Veranstalters beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des
Kunden